Wie läuft eine Mediation ab? Eine Erklärung zum Vorgang

Ähnlich einem festgelegten Verfahren bei der gerichtlichen Auseinandersetzung läuft auch eine aussergerichtliche Mediation nach einem weltweit festgelegten Standard ab. Als Grundlage hierzu dient auch das deutsche Mediationsgesetz, an welches sich jeder zertifizierte Mediator zu halten hat. Hier wird auch die Neutralität, die Allparteilichkeit und die Verschwiegenheitspflicht geregelt.

Zunächst ist einmal abzuklären, ob die Konfliktparteien grundsätzlich zu einer aussergerichtlichen Lösung beitragen wollen. Dies ist, anders als im gerichtlichen Verfahren, eine freiwillige Angelegenheit, die auch jederzeit durch eine Partei (auch dem Mediator) aufgekündigt werden kann. Wenn die Einigkeit gegeben ist, dann wird eine Mediationsvereinbarung von den Parteien unterzeichnet, worin auch die Vergütung geregelt wird. Im Allgemeinen wird die Vergütung von den Konfliktparteien anteilsmäßig geteilt.

Die Mediation läuft generell in 5 Phasen ab:
• Die Einführung in die Mediation mit ihren Rechten und Pflichten, aber auch dem Verhalten während der Mediation (z.B. Gesprächsregeln)
• Klärung des Sachverhaltes und der Themen jeder einzelnen Partei, jeweils aus ihrer Sichtweise
• Klärung der Interessen und Ziele sowie der Bedürfnisse jeder Partei, Herausarbeiten der Gemeinsamkeiten, evtl. auch Einzelgespräche mit dem Mediator
• Kreative Verfahren (z.B. Brainstorming) zum gemeinsamen Erarbeiten und Bewerten von Lösungen
• Abschlussvereinbarung mit der Fixierung auf faire, realistische und nachhaltige Lösungen, evtl. mit notwendiger anwaltlicher oder notarieller Vereinbarung

Der Zeitbedarf für eine Mediation ist schwierig zu beurteilen. Dies hängt im Wesentlichen von der Komplexität des Vorgangs ab. Es ist davon auszugehen, dass ein lange schwelender Konflikt nicht in wenigen Stunden gelöst werden kann, andererseits können sachliche Konflikte, die noch nicht zu tiefe emotionale Verletzungen hervorgerufen haben, durchaus in kürzerer Zeit bearbeitet werden.
Bei intensiver Bearbeitung der Konflikte werden alle Parteien (auch der Mediator mit seiner Allparteilichkeit) stark gefordert, so dass empfohlen wird, eine Sitzung nicht länger als 2 – 3 Stunden dauern zu lassen. Neue Eindrücke müssen erst verarbeitet werden, das Prinzip „erst mal drüber schlafen“  ist hier besonders wichtig. Daher werden regelmäßig mehrere Sitzungen notwendig sein.

Gegenüber einem u.U. jahrelangen Rechtsstreit vor Gericht, der an Nerven, Gesundheit und Geldbeutel zerrt, sind auch mehrere Sitzungen, die vielleicht in ein paar Tagen oder Wochen zum Ergebnis führen können, durchaus eine Alternative.

 

 

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